Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Verordnung, gültig ab 8.11. 00 Uhr

Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung: 2G hier im Detail

Die mit 8.11. 00.00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
- Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
- Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
- Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)

 Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ.

 Die Änderungen in der Verordnung finden Sie hier, eine konsolidierte Fassung ist noch nicht verfügbar.

*Immer am aktuellsten Stand*
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Derzeit ist zu erwarten, dass sich laufend Maßnahmen ändern. Deswegen aktuelle Information bitte immer auch auf der Sport Austria Webseite abfragen!

Bleibt gesund! Und: bleibt unbedingt am Rudern!
Mit sportlichen Grüßen,
der Vorstand des WRC DBU